Zusammen stark
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Ambulant Betreutes Wohnen
Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen für Jugendliche, junge Erwachsene/und Mädchen-Wohngemeinschaft (ABW)
(§§ 30, 34, 41 SGB VIII)

Neuanfang bietet für Jugendliche i.d.R. ab 16 Jahren ein ambulant betreutes Wohnen an. Die rechtlichen Rahmungen finden sich hier in dem § 30 SGB VIII – einzelfallabhängig ggf. i.V.m. mit den §§ 34, 35, 35a, 41 SGB VIII. Das Leitziel dieser Hilfeform ist die Verselbstständigung. Die Jugendlichen werden im Rahmen von individuell vereinbarten Fachleistungsstunden unter Berücksichtigung ihrer subjektorientierten Bedarfe und vorhandenen Ressourcen betreut. Der Lebensunterhalt der Jugendlichen wird z.B. durch SGB II Leistungen sichergestellt. Neuanfang hält für das ABW eigene Wohnungen im gesamten Stadtgebiet vor.

Im Rahmen dieses Angebotes bieten wir eine ausschließlich für Mädchen/junge Frauen konzipierte Wohnmöglichkeiten an.

Voraussetzung für eine Aufnahme ist (u.a.) die Zusage der Jugendlichen einen geregelten Tagesablauf einzuüben. Das heißt, jede/r Bewohner:in muss sich bemühen, z.B. regelmäßig zur Schule zu gehen, Praktika zu absolvieren oder an sonstigen alltagsstrukturierenden Maßnahmen teilzunehmen. Das hierbei Probleme bestehen können, wissen wir! Der Wunsch eine förderliche Struktur im Alltag zu erreichen, stellt das Ziel dar, was es in Koproduktion zu erreichen gilt.

Ansprechpartner:

Dominic Volkmar

Leitung Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
0176/43564731
dominic.volkmar@neuanfang-hamm.info

Volkmar

Nadine Rode

Stellv. Leitung – Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
0176 43580077
nadine.rode@neuanfang-hamm.info

Rode